
Die Qualitätssiegel
Geprüfte Weiterbildungseinrichtung
Das von Weiterbildung Hessen e.V. entwickelte Qualitätssicherungssystem dient dem Verbraucherschutz, der Qualitätsentwicklung von Bildungseinrichtungen sowie der Verlässlichkeit für Kunden, Kostenträger und Zuwendungsgeber. Die 88 Qualitätsstandards, deren Einhaltung Voraussetzung für die Zertifizierung ist, gliedern sich in fünf Qualitätskategorien: Organisation / Rahmenbedingungen, Personal, Infrastruktur, Bildungsveranstaltungen, Teilnehmerorientierung / Verbraucherschutz. Die Umsetzung dieser Qualitätsstandards unterstützt Einrichtungen der beruflichen, allgemeinen und politischen Bildung bei der Entwicklung und Optimierung von Prozessen und Strukturen.
Mit der Zertifizierung zur geprüften Weiterbildungseinrichtung, in der Satzung § 2 als eine der Kernaufgaben des Vereins formuliert, ist in der Regel die Mitgliedschaft verbunden. Einrichtungen außerhalb Hessens können seit der Satzungsänderung 2018 neben der Zertifizierung auch die Mitgliedschaft beantragen.
Attraktiv ist die Zertifizierung insbesondere für Bildungseinrichtungen z.B. in Baden-Württemberg Nordrhein-Westfalen und im Saarland, wo das Prüfsiegel von Weiterbildung Hessen e.V. als Trägerzertifizierung nach dem Bildungszeitgesetz bzw. Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz anerkannt ist. Auch für Anbieter von Integrationskursen im Auftrag des BAMF ist es als Trägerzulassung akzeptiert. Zu weiteren Förderungen, für die das Qualitätssiegel anerkannt ist, vgl. diese Aufstellung.
Das Zertifizierungsverfahren
Bildungseinrichtungen verpflichten sich mit der Zertifizierung zur Einhaltung der Qualitätsanforderungen des Vereins. Eine Checkliste, die auf den „Qualitätsstandards für Weiterbildungseinrichtungen“ basiert, ist Grundlage für eine Auditierung durch unabhängige ehrenamtliche Gutachterinnen und Gutachter. Nach einer Beratung, einer Vorprüfung der eingereichten Unterlagen und der Prüfung der Einrichtung vor Ort auf Erfüllung der Qualitätsanforderungen sprechen die Gutachterinnen und Gutachter eine Empfehlung aus. Der Vorstand entscheidet abschließend über die Aufnahme der Bildungseinrichtung in den Verein, worauf diese in der Regel für drei Jahre das Gütesiegel erhält. Für die Fortsetzung der Mitgliedschaft ist eine Wiederholungsbegutachtung erforderlich. Vor und während des Zertifizierungsprozesses bietet Weiterbildung Hessen e.V. Beratung, Begleitung und Unterstützung bei der Umsetzung der Qualitätsstandards und der Optimierung interner Strukturen an. Im Rahmen von Workshops und verschiedenen Informationsveranstaltungen haben die Mitgliedseinrichtungen darüber hinaus die Möglichkeit zum Austausch und zur Vernetzung.
Informationen und Downloads:
Geprüfte Einrichtung für Bildungsberatung
Die Zertifizierung von Einrichtungen der Bildungsberatung gehört ebenfalls zu den Kernaufgaben des Vereins. Weiterbildung Hessen e.V. hat das Verfahren gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus der Beratungspraxis und der Bildungsforschung entwickelt und 2011 etabliert. Die 45 Qualitätsstandards gliedern sich in sechs Qualitätsbereiche und helfen dabei, interne Prozesse zu systematisieren und zu optimieren. Sie tragen zur notwendigen Professionalisierung der Beratungsleistung bei und erhöhen die Transparenz in der heterogenen Beratungslandschaft – zum Vorteil für die Bildungsinteressierten. Die Qualitätsstandards werden von Bildungsexpert:innen bundesweit als Grundlage für die Formulierung ähnlicher Verfahren und Kriterien anerkannt.
Zertifiziert werden reine Beratungsstellen sowie Weiterbildungseinrichtungen, deren Kursprogramm durch ein neutrales, anbieterübergreifendes Beratungsangebot ergänzt wird. Das Gütesiegel „Geprüfte Einrichtung für Bildungsberatung“ ist nicht an eine Mitgliedschaft gebunden. Für Mitgliedseinrichtungen reduziert sich jedoch die Gebühr um bis zu 30 Prozent.
Das Zertifizierungsverfahren
Eine Checkliste, die auf den Qualitätsstandards für Bildungsberatungseinrichtungen beruht und mit weiteren Unterlagen bei Weiterbildung Hessen e.V. eingereicht wird, bildet die Grundlage für eine Überprüfung der Beratungseinrichtung durch unabhängige ehrenamtliche Gutachterinnen und Gutachter. Vor Ort findet ein kollegiales Gespräch mit dem Leitungs- und Beratungspersonal statt. Jede Bildungsberatungseinrichtung kann eine begleitende Beratung in Anspruch nehmen. Bei Erfolg erhält die Einrichtung für drei Jahre das Gütesiegel „Geprüfte Einrichtung für Bildungsberatung“, das für eine umfassende, professionelle Beratung im Interesse der Ratsuchenden steht.
Das Gütesiegel bildet eine attraktive Ergänzung für Mitgliedseinrichtungen, die auch eine Organisationseinheit für Bildungsberatung bereitstellen oder einrichten möchten. Bei einer kombinierten Zertifizierung reduzieren sich der Zeit-, der Prüf- und auch der finanzielle Aufwand. Von dieser Möglichkeit machten im Jahr 2024 fünf Mitgliedseinrichtungen Gebrauch, von denen eine sich erstmals als Bildungsberatungseinrichtung zertifizieren ließ. Damit verfügen aktuell dreizehn Einrichtungen in Hessen über ein gültiges Zertifikat. Sie alle werden in dem Portal „Bildungsberatung in Hessen“ (www.bildungsberatung-hessen.de) durch das Gütesiegel besonders hervorgehoben.
Informationen und Downloads:
https://weiterbildunghessen.de/zertifizierung/fuer-beratungseinrichtungen
Zertifizierte Beraterin | Zertifizierter Berater
Auf der Grundlage der Zertifizierung von Bildungsberatungseinrichtungen hat Weiterbildung Hessen e.V. seit 2015 ein drittes, personenbezogenes Qualitätssiegel entwickelt. Die trägerunabhängige Zertifizierung von Beratungspersonen im Feld Bildung, Beruf und Beschäftigung weist die individuelle Kompetenz von Beraterinnen und Beratern für die Erfordernisse der Bildungsberatung nach.
Mit der Zertifizierung verpflichten sich Beratungspersonen zur Einhaltung eines Katalogs von standardisierten Qualitätskriterien und auf das zugrundeliegende Beratungsverständnis. Ratsuchende können sich darauf verlassen, sachlich kompetent, umfassend und klientenorientiert beraten zu werden.
Bis Ende 2024 haben insgesamt 196 (2024: 5) Beraterinnen und Berater der Förderprogramme zur beruflichen Bildung des ESF und des Hessischen Wirtschaftsministeriums (Bildungscoaches, Qualifizierte Ausbildungsbegleitung in Betrieb und Berufsschule, Mobilitätsberatung der hessischen Wirtschaft, Anerkennungsberatung) die personenbezogene Zertifizierung erfolgreich abgeschlossen, davon 57 (2024: 2) zum zweiten Mal. Insgesamt 14 (2024: 2) Beratungspersonen haben bereits die dritte Zertifizierung absolviert.
Das Zertifizierungsverfahren
Nach der Prüfung der Voraussetzungen durch Weiterbildung Hessen e.V. auf der Basis von Kompetenz-, Qualifikations- und Tätigkeitsnachweisen werden die interessierten Beratungspersonen zunächst zu einem zweitägigen Einführungsseminar eingeladen, in dem die grundlegenden Qualitätsstandards vorgestellt, erläutert und exemplarisch reflektiert werden. Im Anschluss verfassen die Teilnehmenden eine jeweils individuelle schriftliche Ausarbeitung. An einem weiteren Seminartag, der während dieser Phase stattfindet, werden die Inhalte vertieft und ein Methodenkoffer für die Beratung weiterentwickelt.
Ein kollegiales Fachgespräch mit den ehrenamtlichen Gutachterinnen und Gutachtern schließt das Verfahren ab. Neben Beratungserfahrung und Methodenkenntnissen sollen die Beratungspersonen reflektiertes Beratungshandeln belegen bzw. haben Gelegenheit, diese Kompetenzen auszubauen. Beschrieben ist das Verfahren im „Leitfaden zur Zertifizierung von Beratungspersonen im Feld Bildung, Beruf und Beschäftigung“.
Zum Nachweis und zur Sicherung der kontinuierlichen Professionalisierung ist alle drei Jahre eine Re-Zertifizierung erforderlich. Der Umfang der Anforderungen ist gegenüber der Erstzertifizierung reduziert. Der Schwerpunkt liegt hier auf der Evaluation, kontinuierlichen Professionalisierung und kritischen Reflexion der eigenen Beratungsarbeit.
Informationen und Downloads:
https://weiterbildunghessen.de/zertifizierung/fuer-beratungspersonen