
26.03.2024
Verschärfung der Beurteilungsmaßstäbe für Scheinselbstständigkeit
Ein großer Teil der Bildungsarbeit wird in der Weiterbildungsbranche von Honorarkräften durchgeführt. Deutschlandweit sind ungefähr 900.000 Honorarkräfte in der Weiterbildung tätig. Als Reaktion auf ein Urteil des Bundessozialgerichts haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung im Mai 2023 die Beurteilungsmaßstäbe für das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses für Lehrer und Dozentenkonkretisiert. Insbesondere das Merkmal der betrieblichen Eingliederung und dessen maßgebende Bedeutung für die Abwägung werden für Honorarkräfte in der Weiterbildung stringenter angewandt.
Die Auswirkungen auf die Bildungseinrichtungen sind aktuell unklar; jedoch berichten uns Mitgliedseinrichtungen bereits über Auswirkungen in vorgelagerten Statusfeststellungsverfahren und inaktuellen Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung.
Die Auswirkungen auf die Bildungseinrichtungen sind aktuell unklar, jedoch berichten uns Mitgliedseinrichtungen bereits über Auswirkungen in vorgelagerten Statusfeststellungsverfahren und inaktuellen Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung. Um in dieser dringenden Angelegenheit verlässliche Informationen zu erhalten, führen wir zwei Veranstaltungen zu diesem Thema durch:
Frau Kira Scheil, Prüfdienstleiterin bei der Deutschen Rentenversicherung, wird die Merkmale zur Abgrenzung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung von einer selbständigen Tätigkeit erläutern und hierbei insbesondere auf die verschärften Beurteilungsmaßstäbe eingehen.
Wir haben eine kurzfristige, digitale Veranstaltung am 26.03.2024 sowie eine Präsenzveranstaltung im Anschluss an unserer Mitgliederversammlung am 08.05.2024 geplant.
Darüber hinaus haben wir in den nächsten Wochen einige sehr interessante Veranstaltungen zu weiteren Themen der Weiterbildung geplant und laden herzlich alle Interessierte ein.
